Zeigt das unter diesem Verbotszeichen angebrachte Schild die Länge des Straßeabschnittes, auf dem es gilt?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts das Zeichen B-36 "Halteverbot", und darunter das Zusatzzeichen T-20 mit der Aufschrift "100 m" zwischen zwei Pfeilen, die nach oben zeigen. Ein solches Zusatzzeichen gibt die Länge des Fahrbahnabschnitts an, auf dem das Verbot gilt. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zusatzzeichen T-20 unter einem Verbotszeichen die Länge des Fahrbahnabschnitts angibt, auf dem das Verbot gilt, und T-21 die Entfernung des Zeichens von der Stelle, ab der das Verbot gilt. T-20 erkennen Sie an den Pfeilen; T-21 ist nur eine Aufschrift mit der Entfernung. Hier dürfen Sie auf 100 m hinter dem Zeichen nicht einmal kurz halten, es sei denn, die Verkehrslage zwingt Sie dazu.
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 5 Nr. 1 sowie § 28 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale