Łatweprawko
Frage Nr. 7218 1 Pkt. Grundfrage AM

Sind Sie verpflichtet beim Fahrstreifenwechsel hinter diesem Verkehrszeichen dies anzukündigen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren wir auf dem rechten Fahrstreifen einer Straße mit Bäumen; auf der Fahrbahn erscheinen Vorankündigungspfeile (Einordnungspfeile) nach links, und am rechten Rand steht das Zeichen D-14 "Ende eines Fahrstreifens". Hinter diesem Zeichen sind Sie verpflichtet, den beabsichtigten Fahrstreifenwechsel anzuzeigen - die Antwort JA.

Das Zeichen D-14 informiert, dass der äußerste Fahrstreifen auf der Seite, die auf dem Zeichen angegeben ist, endet, und die Pfeile P-9 gebieten, auf den benachbarten Fahrstreifen zu wechseln. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, den beabsichtigten Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anzuzeigen - für einen Fahrstreifen, der endet, gibt es hier keine Ausnahme. Beim Fahrstreifenwechsel gewähren Sie den Fahrzeugen die Vorfahrt, die auf dem Fahrstreifen fahren, auf den Sie wechseln. Wenn der Verkehr dicht ist und langsam fließt, müssen die Fahrer auf dem benachbarten Fahrstreifen Ihnen das Einfahren unmittelbar vor der Stelle ermöglichen, an der der Fahrstreifen endet, nach dem Reißverschlussverfahren. Vor dem Fahrstreifenwechsel schauen Sie in den Spiegel und über die Schulter, denn ein Moped verschwindet leicht im toten Winkel.

Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 4, 4a und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 49 Abs. 5 und § 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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