Darf man an dieser Stelle von dem in Anspruch genommenen Fahrstreifen links abbiegen?
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NEIN
Erklärung
Auf der Fahrbahn gibt es zwei Arten von Pfeilen. Auf Ihrem Fahrstreifen wurde der alte weiße Pfeil nach links mit gelben Linien durchgestrichen, und stattdessen wurde ein gelber Richtungspfeil nach rechts aufgemalt - das ist eine vorübergehende Markierung während Bauarbeiten. Auf den Fahrstreifen links sind die weißen Pfeile nach links geblieben. Gelbe Markierungen sind wichtiger als weiße, deshalb dürfen Sie von Ihrem Fahrstreifen nur nach rechts fahren - Linksabbiegen ist verboten.
Wenn auf der Straße weiße und gelbe Fahrbahnmarkierungen sind, die ein unterschiedliches Verhalten anzeigen, richtet sich der Fahrzeugführer nach den gelben. Ein Richtungspfeil bedeutet wiederum, dass man von dem Fahrstreifen, auf dem er aufgemalt ist, nur in die Richtung des Pfeils fahren darf. Wenn Sie nach links fahren wollen, müssen Sie rechtzeitig auf den Fahrstreifen wechseln, dessen gelbe Markierung das erlaubt.
Rechtsgrundlage: § 85 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale