Darf man an der so gekennzeichneten Stelle links auf den Parkplatz abbiegen, der an der Straße zu sehen ist?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften; links sieht man einen Parkplatz, und die Mitte der Fahrbahn auf Höhe der Einfahrt markiert die doppelte durchgezogene Linie P-4. Sie dürfen nicht links auf den Parkplatz abbiegen, weil Sie dafür diese Linie überfahren müssten. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen P-4 "doppelte durchgezogene Linie" Fahrstreifen mit entgegengesetzten Richtungen trennt und das Überfahren dieser Linie sowie das Fahren auf sie verbietet. Das Verbot hat keine Ausnahme für das Abbiegen auf einen Parkplatz oder ein Grundstück. Wenn Sie dort hineinfahren wollen, fahren Sie weiter bis zu einer Stelle, an der die Linie unterbrochen ist, und wenden an einer Kreuzung, oder Sie suchen eine Einfahrt von der anderen Seite.
Rechtsgrundlage: § 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale