Darf man einen Radfahrer überholen, wenn der Abstand zwischen der Straßenbahn und dem Radfahrer 0,5 m beträgt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf Gleisen in der Fahrbahn, und direkt an der rechten Seite der Straßenbahn fährt ein Radfahrer. Sie dürfen den Radfahrer nicht überholen, wenn der Abstand zwischen der Straßenbahn und ihm 0,5 m beträgt - die Antwort NEIN.
Beim Überholen eines Fahrrads verlangt das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m. Ein Abstand von 0,5 m ist zu klein - der Luftzug oder eine kleine Bewegung des Lenkers können dazu führen, dass der Radfahrer die Straßenbahn berührt und stürzt. Die Straßenbahn kann die Gleise nicht verlassen; wenn der Radfahrer also zu nah fährt, überholen Sie ihn nicht, sondern fahren langsamer und hinter ihm her, bis der Abstand größer wird.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)