Dürfen Sie in dieser Situation beim Straßenbahnfahren den Radfahrer direkt vor dem gekennzeichneten Fußgängerüberweg überholen?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf Gleisen in der Fahrbahn auf eine Kreuzung mit Ampel zu, an der grünes Licht leuchtet; am rechten Fahrbahnrand fährt ein Radfahrer, und vor der Kreuzung ist ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg. In dieser Situation dürfen Sie als Straßenbahnfahrer den Radfahrer unmittelbar vor dem Überweg überholen - die Antwort JA.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Überholen auf einem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor, macht aber eine Ausnahme für einen Überweg, an dem der Verkehr geregelt wird. Hier regelt eine Ampel den Verkehr, also gilt das Verbot nicht. Beim Überholen eines Radfahrers halten Sie einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m ein und sind besonders vorsichtig.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 und Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)