Haben Sie in der dargestellten Situation die Pflicht, von dem zu überholenden Radfahrer einen Abstand von nicht weniger als 1 m zu halten?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße am Stadtrand hinter einem Radfahrer, der am rechten Rand der Fahrbahn fährt. Sie wollen ihn überholen, und die Vorschriften verlangen dabei einen Abstand von mindestens 1 Meter zum Fahrrad. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) sagt, dass man beim Überholen einen sicheren Abstand zum überholten Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer einhalten muss, und beim Überholen eines Fahrrads, eines Fahrradwagens (wózek rowerowy), eines Mopeds, eines Motorrads oder einer Fußgängerkolonne darf dieser Abstand nicht kleiner als 1 m sein. Ein Meter ist das Minimum: Ein Radfahrer kann wegen eines Schlaglochs oder eines Windstoßes schwanken, deshalb weichen Sie in der Praxis so weit aus, wie es die Straße erlaubt, und überholen erst, wenn kein Gegenverkehr kommt.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)