Łatweprawko
Frage Nr. 7011 2 Pkt. Grundfrage PT
Bild zur Frage: Dürfen Sie in dieser Situation in geschlossener Ortschaft das Fahrzeug der Stadtpolizei mit Blaulicht und mit moduliertem Schallsignal überholen?

Dürfen Sie in dieser Situation in geschlossener Ortschaft das Fahrzeug der Stadtpolizei mit Blaulicht und mit moduliertem Schallsignal überholen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto aus der Fahrerkabine der Straßenbahn sehen wir neben uns ein Fahrzeug der Stadtwache (straż miejska), das blaues Blinklicht und ein Schallsignal mit wechselndem Ton (Martinshorn) aussendet. In dieser Situation dürfen Sie es in geschlossener Ortschaft nicht überholen - die Antwort NEIN.

Ein Fahrzeug der Stadtwache, das gleichzeitig blaues Blinklicht und ein Schallsignal mit wechselndem Ton aussendet, ist ein Einsatzfahrzeug (mit Blaulicht und Martinshorn). Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Überholen eines Einsatzfahrzeugs in geschlossener Ortschaft. Jeder Verkehrsteilnehmer muss einem solchen Fahrzeug außerdem die Durchfahrt erleichtern und, wenn nötig, dafür anhalten. Der Straßenbahnfahrer fährt langsamer und lässt das Fahrzeug vorbei, ohne zu versuchen, es zu überholen. Beobachten Sie die Spiegel und die Signale des Fahrzeugs.

Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 11 und Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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