Łatweprawko
Frage Nr. 7003 1 Pkt. Grundfrage PT

Soll man in dieser Situation das beabsichtigte Abbiegen signalisieren?

Richtige Antwort zeigen

Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren wir mit der Straßenbahn auf Gleisen über eine Brücke. Die Gleise verlaufen in einer sanften Kurve zusammen mit der ganzen Fahrbahn, und an der Straße stehen Warnzeichen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h. In dieser Situation sind Sie nicht verpflichtet, die Absicht zum Abbiegen anzuzeigen - die Antwort NEIN.

Die Pflicht, den Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zu benutzen, betrifft eine Änderung der Fahrtrichtung oder einen Fahrstreifenwechsel. Hier folgt die Straßenbahn einfach der Kurve der Straße - zusammen mit der Fahrbahn, ohne in eine andere Straße abzubiegen und ohne den Fahrstreifen zu wechseln. Das ist also kein Abbiegen im Sinne der Vorschriften, und ein eingeschalteter Blinker könnte andere Fahrer in die Irre führen. In der Kurve verringern Sie die Geschwindigkeit und halten die Begrenzung ein.

Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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