Łatweprawko
Frage Nr. 1512 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Auf der Straße hinter Ihrem Fahrzeug bewegen sich keine anderen Fahrzeuge mehr. Dürfen Sie in dieser Situation abbiegen, ohne diese Absicht zu signalisieren?

Auf der Straße hinter Ihrem Fahrzeug bewegen sich keine anderen Fahrzeuge mehr. Dürfen Sie in dieser Situation abbiegen, ohne diese Absicht zu signalisieren?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie in eine kleine Straße in einer Wohnsiedlung, die mit den Zeichen D-52 "Verkehrszone" (strefa ruchu) und B-33 mit einer Begrenzung auf 20 km/h gekennzeichnet ist; vor Ihnen sind ein Fußgängerüberweg und parkende Autos. Auch wenn niemand hinter Ihnen fährt, müssen Sie das Rechtsabbiegen mit dem Blinker anzeigen. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, die Absicht, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu wechseln, rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker anzuzeigen - ohne jede Ausnahme für eine leere Straße. Der Blinker ist nicht nur für die Fahrer hinter Ihnen da: Er informiert auch Fußgänger am Überweg, Radfahrer und diejenigen, die aus Parklücken ausfahren. In der Verkehrszone gelten alle Vorschriften des Gesetzes, deshalb schalten Sie den Blinker ein wie auf jeder anderen Straße.

Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 60c der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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