Wie viele Stunden darf die gesamte Lenkzeit der Fahrers, der die Beförderung im Straßenverkehr ausführt, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen betragen?
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A. Höchstens 90 Stunden.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man einen Bus auf einem Fahrstreifen mit der Aufschrift "BUS" und daneben ein Schaublatt eines analogen Fahrtenschreibers (Tachograph) mit der Aufzeichnung der Arbeitszeit. Die gesamte Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf höchstens 90 Stunden betragen - Antwort A.
Die EU-Verordnung bestimmt, dass die gesamte Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten darf und in einer Woche nicht 56 Stunden. Diese beiden Grenzen wirken zusammen: Wenn Sie in einer Woche 56 Stunden gefahren sind, dürfen Sie in der nächsten höchstens noch 34 fahren. Der Wert 56 Stunden (Antwort C) ist also die Wochengrenze und nicht die Grenze für zwei Wochen, und 80 Stunden (Antwort B) ergeben sich nicht aus den Vorschriften. Dazu kommt die tägliche Grenze von 9 Stunden, die man zweimal pro Woche auf 10 verlängern darf. Diese Vorschriften schützen die Fahrgäste vor einem müden Fahrer.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1-3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006