Welcher von den genannten Zeitplänen ist zulässig?
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C. "2 Stunden Lenkzeit, 15 Minuten Pause; 2,5 Stunden Lenkzeit, 30 Minuten Pause."
Erklärung
Auf dem Foto sieht man einen Bus auf der Busspur "BUS" und ein Schaublatt des Fahrtenschreibers. Zulässig ist der Plan: 2 Stunden Fahrt, 15 Minuten Pause, 2,5 Stunden Fahrt, 30 Minuten Pause - Antwort C.
Die EU-Verordnung bestimmt, dass dem Fahrer nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung (Pause) von mindestens 45 Minuten zusteht; man kann sie durch eine Pause von mindestens 15 Minuten und danach eine Pause von mindestens 30 Minuten ersetzen, die über diesen Lenkzeitraum verteilt sind. In Antwort C fährt der Fahrer insgesamt 4,5 Stunden, und die Pausen dauern 15 und 30 Minuten in der richtigen Reihenfolge. In Antwort A dauert die erste Pause nur 10 Minuten, deshalb zählt sie nicht als Teil der Pause - nach 4,5 Stunden fehlen 45 Minuten. In Antwort B ergeben die Pausen zusammen nur 30 Minuten. Seit 2024 darf ein Fahrer im Gelegenheitsverkehr mit Personen, zum Beispiel bei einem Ausflug, die Pause in zwei Pausen von je mindestens 15 Minuten teilen, aber der Lösungsschlüssel beruht auf der allgemeinen Regel 15 + 30.
Rechtsgrundlage: Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1258)