Łatweprawko
Frage Nr. 6592 1 Pkt. Fachfrage AA1A2
Bild zur Frage: In welcher Frist nach dem Kauf eines zugelassenen Kraftrades sind Sie verpflichtet, dem Landrat dies zu melden?

In welcher Frist nach dem Kauf eines zugelassenen Kraftrades sind Sie verpflichtet, dem Landrat dies zu melden?

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Richtige Antwort

A. In der Frist von 30 Tagen.

Erklärung

Auf dem Foto sieht man einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung), ein Kalenderblatt und ein Schild "Starostwo Powiatowe" (Kreisverwaltung) über dem Foto eines Motorrads. Nach dem Kauf eines zugelassenen Motorrads haben Sie 30 Tage Zeit, die Sache beim Starost (Leiter der Kreisverwaltung, starosta) zu erledigen - Antwort A.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Eigentümer eines Fahrzeugs verpflichtet ist, innerhalb von 30 Tagen ab dem Erwerb des Fahrzeugs auf dem Gebiet Polens einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Seit 2024 ersetzt das die frühere Anzeige des Erwerbs: Der Käufer informiert den Starost nicht nur, sondern stellt innerhalb von 30 Tagen einen Antrag, das Motorrad auf sich umzumelden. Der Verkäufer hat seinerseits 30 Tage Zeit, dem Starost den Verkauf des Fahrzeugs anzuzeigen. Die Fristen 14 Tage (Antwort B) und 7 Tage (Antwort C) kommen in diesen Vorschriften nicht vor. Wer den Antrag zu spät stellt, zahlt eine Verwaltungsstrafe - 500 PLN (zł), nach 180 Tagen 1000 PLN -, die der Starost verhängt. Für die Zulassung brauchen Sie einen Eigentumsnachweis (den Vertrag) und den bisherigen Fahrzeugschein, und die Kennzeichen können Sie behalten; die Kfz-Haftpflichtversicherung (OC) geht mit dem Motorrad auf Sie über, aber es lohnt sich zu prüfen, bis wann sie bezahlt ist.

Rechtsgrundlage: Art. 73aa Abs. 1 Nr. 1 sowie Art. 78 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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