Welchen Zeitraum sollen die Arbeitszeitnachweise erfassen, die der Fahrer, der die Beförderung im Straßenverkehr ausführt, zur Kontrolle vorzeigen muss?
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A. Den laufenden Tag und 28 vorangegangene Tage.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man neben Lkw, die auf einer städtischen Hauptverkehrsstraße fahren, einen digitalen Fahrtenschreiber (Tachograph). Die Dokumente, die Sie bei einer Kontrolle vorzeigen können müssen, sollten den laufenden Tag und die vorangegangenen 28 Tage umfassen - Antwort A.
Die EU-Verordnung über Fahrtenschreiber verlangt, dass der Fahrer auf Verlangen des Kontrolleurs Folgendes vorzeigen kann: die Schaublätter oder Ausdrucke und handschriftlichen Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorangegangenen Tage, die Fahrerkarte sowie Bescheinigungen über die Tage, an denen er kein Fahrzeug gefahren hat. Die Antwort "laufende und vorangegangene Woche" ist die Lage vor Mai 2006, und 15 Tage galten nur übergangsweise in den Jahren 2006-2007. Achtung: Seit dem 31. Dezember 2024 ist dieser Zeitraum von 28 auf 56 Tage verlängert, deshalb müssen Sie heute tatsächlich Dokumente vom laufenden Tag und von den 56 vorangegangenen Tagen dabeihaben, auch wenn der Antwortschlüssel der Prüfung weiterhin 28 Tage nennt. Wenn für irgendeinen Tag ein Dokument fehlt, wertet der Kontrolleur das als Verstoß.
Rechtsgrundlage: Art. 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014; Art. 31 Abs. 1 des Gesetzes über die Arbeitszeit der Fahrer