Wievielmal in der Woche darf die Tageslenkzeit eines Fahrers, der eine Beförderung im Straßenverkehr ausführt, verlängert werden?
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A. Zweimal.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man neben einem Lkw einen Fahrtenschreiber (Tachograph) und ein Schaublatt. Die tägliche Lenkzeit darf zweimal pro Woche verlängert werden - Antwort A.
Die EU-Verordnung bestimmt, dass die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten darf; sie darf jedoch höchstens zweimal pro Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden. Die Woche zählt hier von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr und nicht als beliebige sieben Tage. Drei oder vier Verlängerungen (Antworten B und C) sind also ein Verstoß, für den sowohl der Fahrer als auch das Beförderungsunternehmen verantwortlich sind. Aus diesen zwei Verlängerungen ergibt sich auch die obere wöchentliche Grenze: vier Tage mit je 9 Stunden und zwei mit je 10 Stunden ergeben 56 Stunden, also genau die höchste wöchentliche Lenkzeit. Unabhängig davon steht Ihnen nach 4,5 Stunden Fahrt eine Fahrtunterbrechung (Pause) von 45 Minuten zu.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 und 2 sowie Art. 4 Buchst. und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006