Mit welcher Höchstgeschwindigkeit dürfen Sie auf einer Schnellstraße fahren, wenn Sie einen Lkw mit der zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t führen?
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A. 80 km/h.
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße), und rechts steht das Zeichen D-7 "Schnellstraße". Mit einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t dürfen Sie auf einer Schnellstraße höchstens 80 km/h fahren - Antwort A.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt: Für eine Fahrzeugkombination oder ein Fahrzeug, das kein Pkw, kein Motorrad und kein Lkw bis 3,5 t ist, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h auf einer Autobahn, einer Schnellstraße oder einer zweibahnigen Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für jede Richtung und 70 km/h auf den übrigen Straßen. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-7 den Beginn oder die Fortsetzung einer Schnellstraße bedeutet. Für einen Lkw über 3,5 t beträgt die Grenze auf der Schnellstraße immer 80 km/h, während Pkw hier 120 km/h (zweibahnig) oder 100 km/h (mit einer Fahrbahn) fahren dürfen. Dieser Unterschied der Geschwindigkeit - 40 km/h zwischen Ihnen und den Pkw - erfordert Aufmerksamkeit beim Fahrstreifenwechsel; auf einer Schnellstraße mit zwei Fahrstreifen je Richtung darf ein Lkw über 3,5 t übrigens andere Fahrzeuge nicht überholen, es sei denn, sie fahren deutlich langsamer. Sie halten auch einen Sicherheitsabstand von mindestens der Hälfte der Geschwindigkeit in Metern ein, also 40 m bei 80 km/h.
Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, Art. 19 Abs. 3a und Art. 24 Abs. 13 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 48 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale