Welchen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollen Sie einhalten, wenn Sie einen LkW mit zulässigem Gesamtgewicht 6 t mit maximaler zugelassener Höchstgeschwindigkeit auf dieser Straße fahren?
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B. 40 m.
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf der Autobahn A4 - zu sehen ist ein Wegweiser mit den Bezeichnungen A4 und E40 sowie den Richtungen "Rzeszów", "Korczowa" und "Lwów". Wenn Sie auf dieser Straße einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t mit der höchsten zulässigen Geschwindigkeit fahren, halten Sie mindestens 40 m Abstand - Antwort B.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, auf der Autobahn und der Schnellstraße zum Fahrzeug, das vor ihm auf demselben Fahrstreifen fährt, einen Abstand einzuhalten, der in Metern mindestens die Hälfte der Geschwindigkeit in km/h beträgt. Ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t darf auf der Autobahn höchstens 80 km/h fahren, also beträgt der Mindestabstand 40 m. Der Wert 70 m (Antwort A) ergäbe sich aus der Geschwindigkeit von 140 km/h, die für Pkw erlaubt ist, und 35 m (Antwort C) aus der Geschwindigkeit von 70 km/h, die für einen Lkw auf einer normalen Straße gilt. Die Vorschrift gilt nicht beim Überholen. Denken Sie daran, dass das ein Minimum ist - auf nasser Fahrbahn brauchen Sie einen größeren Abstand.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 3a und Art. 20 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)