Wie ist die höchste Motorleistung des Kraftrads, das Sie führen dürfen, wenn Sie den Führerschein Klasse A2 haben?
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A. 35 kW.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man die Rückseite eines Führerscheins, in dem nur die Klasse A2 eingetragen ist, mit dem Ausstellungsdatum 19.01.13 und der Gültigkeit bis 19.01.28. Ein Motorrad, das Sie mit einem Führerschein der Klasse A2 fahren, darf höchstens 35 kW Leistung haben - Antwort A.
Das Gesetz über Fahrzeugführer bestimmt, dass der Führerschein der Klasse A2 zum Fahren eines Motorrads mit einer Leistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von höchstens 0,2 kW/kg berechtigt. Außerdem darf so ein Motorrad nicht durch den Umbau eines Fahrzeugs entstanden sein, dessen Leistung mehr als das Doppelte dieser Leistung beträgt - die Drosselung einer stärkeren Maschine mit über 70 kW reicht also nicht. Die Werte 40 kW (Antwort B) und 45 kW (Antwort C) überschreiten die Grenze für A2, deshalb brauchen Sie für so ein Motorrad die volle Klasse A. Zum Vergleich: Die Klasse A1 erlaubt höchstens 11 kW, und 35 kW sind ungefähr 48 PS.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3 Buchst. a des Gesetzes über Fahrzeugführer (ustawa o kierujących pojazdami)