Welches von den genannten Fahrzeugen darf in die Straße hinter diesem Verkehrszeichen nicht einfahren?
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C. Kraftrad mit Beiwagen.
Erklärung
Auf dem Foto steht vor der Einfahrt in eine schmale Allee das Zeichen B-4 "Verbot für Motorräder" (roter Rand, Umriss eines Motorradfahrers). Auf die Straße hinter diesem Zeichen darf ein Motorrad mit Beiwagen nicht fahren - die Antwort C.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-4 ein Verkehrsverbot für Motorräder bedeutet. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) definiert ein Motorrad als zweirädriges Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy), als zweirädriges Kraftfahrzeug mit Beiwagen oder als dreirädriges Kraftfahrzeug mit symmetrisch angeordneten Rädern. Ein Motorrad mit Beiwagen ist also ein Motorrad, und das Verbot gilt vollständig dafür. Ein Moped ist eine eigene Fahrzeugart (Motor bis 50 cm3, Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt), und B-4 umfasst es nicht. Ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug ist auch kein Motorrad, deshalb darf es hineinfahren. Ein solches Zeichen stellt man dort auf, wo Motorräder wegen des Lärms unerwünscht sind, zum Beispiel an Krankenhäusern oder in Parks. Wenn der Straßenbaulastträger (Straßenverwaltung) die Straße für alle Zweiräder mit Motor sperren wollte, müsste er neben B-4 auch das Zeichen B-10 "Verbot für Mopeds" aufstellen.
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 42c, 45 und 46 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)