Wann sind die periodischen Hauptuntersuchungen eines Pkw durchzuführen?
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C. Vor dem Ablauf der im Fahrzeugschein angegebenen Frist.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine Fahrzeugprüfstation (stacja kontroli pojazdów): Ein weinroter Kombi steht auf der Prüfstraße, daneben Messgeräte. Die regelmäßige technische Untersuchung eines Pkw lassen Sie vor Ablauf der Frist durchführen, die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) eingetragen ist - Antwort C. Feste Zeiträume von 3 Jahren (A) oder 2 Jahren (B) sind falsch, weil sich die Häufigkeit der Untersuchungen mit dem Alter des Autos ändert.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die regelmäßige technische Untersuchung eines Pkw vor Ablauf von 3 Jahren ab der ersten Zulassung durchgeführt wird, danach vor Ablauf von 5 Jahren ab der ersten Zulassung und nicht später als 2 Jahre nach der vorherigen Untersuchung, und danach jedes Jahr. Die Frist der nächsten Untersuchung trägt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein ein, und nach jeder Untersuchung der Prüfer. Für Autos mit Gasanlage und für Taxis ist die Untersuchung von Anfang an jährlich. Wer mit abgelaufener Untersuchung fährt, dem drohen ein Bußgeld (Strafzettel) und die Einbehaltung des Fahrzeugscheins, deshalb lohnt es sich, die Frist im Telefon zu notieren.
Rechtsgrundlage: Art. 81 Abs. 6 und Art. 82 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)