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Frage Nr. 6403 2 Pkt. Fachfrage B
Bild zur Frage: Wie darf die maximale Länge der Fahrzeugkombination, der aus einem Pkw und einem Wohnanhänger besteht, sein?

Wie darf die maximale Länge der Fahrzeugkombination, der aus einem Pkw und einem Wohnanhänger besteht, sein?

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Richtige Antwort

A. 18,75 m.

Erklärung

Auf dem Foto steht ein silberner Pkw mit einem angekuppelten weißen Wohnwagen auf einem Parkplatz. Die höchste zulässige Länge einer Fahrzeugkombination aus einem Pkw und einem Wohnwagen beträgt 18,75 m - Antwort A. Die Werte 17,75 m (B) und 15 m (C) kommen in den Vorschriften nicht als Grenze für eine solche Kombination vor.

Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge bestimmt, dass die Länge einer Kombination aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger 18,75 m nicht überschreiten darf; derselbe Wert gilt für einen Gelenkbus und für eine Kombination aus Bus und Anhänger, und der Anhänger allein darf nicht länger als 12 m sein. In der Praxis ist ein Pkw mit Wohnwagen etwa 10-12 m lang, deshalb ist diese Grenze kein Problem; wichtiger sind die Massen: Mit einem Anhänger, der kein leichter Anhänger ist, erlaubt die normale Klasse B eine Kombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen bis 3,5 t, mit dem Code 96 bis 4250 kg, und eine schwerere Kombination erfordert die Klasse B+E. Eine Kombination mit Anhänger fährt langsamer - außerhalb der Stadt bis 70 km/h, auf der Autobahn und der Schnellstraße bis 80 km/h - und braucht in Kurven mehr Platz.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 5 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung; Art. 6 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 des Gesetzes über Fahrzeugführer (ustawa o kierujących pojazdami); Art. 20 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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