Łatweprawko
Frage Nr. 10883 2 Pkt. Fachfrage B

Was sollen Sie tun, wenn Sie ein dreijähriges Kind auf dem Rücksitz eines PkWs transportieren möchten, auf dem sich bereits zwei Kinder in Transportgeräten befinden und keine weitere Gerätmontage möglich ist?

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Richtige Antwort

B. Sie sollen das Kind mit Sicherheitsgurten absichern.

Erklärung

Die Frage betrifft die Beförderung eines dreijährigen Kindes auf dem Rücksitz eines Pkw, wenn schon zwei Kinder in Rückhalteeinrichtungen sitzen und kein Platz für eine dritte Einrichtung ist. Sie müssen das Kind mit dem Sicherheitsgurt sichern - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt es, in einem Pkw auf dem Rücksitz ein drittes Kind im Alter von mindestens 3 Jahren zu befördern, das mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist, wenn zwei Kinder in Kindersitzen oder anderen Rückhalteeinrichtungen fahren, die hinten eingebaut sind, und sich keine dritte Einrichtung einbauen lässt. Die Ausnahme bedeutet aber nicht, dass das Kind "lose" fahren darf - die einzige zulässige Sicherung ist dann der Sicherheitsgurt, und ein nicht angeschnalltes Kind ist ein Verstoß gegen die Vorschriften und eine echte Lebensgefahr. Antwort A, eine Fußstütze, ist keine Rückhalteeinrichtung und ändert nichts. Antwort C spricht nur vom Platz auf der Rückbank und nicht von der Art der Sicherung; der mittlere Sitz ist übrigens oft der einzige freie, aber das Kind dort ohne Gurt hinzusetzen ist verboten. Sie legen den Gurt so an, dass der Beckengurt tief auf der Hüfte liegt und der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft.

Rechtsgrundlage: Art. 39 Abs. 3 und 3c des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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