Darf man an der Stelle, die zu sehen ist, direkt vor dem Fußgängerübergang, die Fahrspur wechseln?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung (am Anfang sieht man das Zeichen D-3) mit zwei Fahrstreifen. Kurz vor dem Fußgängerüberweg wird die Linie zwischen den Fahrstreifen von einer unterbrochenen zu einer durchgezogenen Linie - das ist P-2. Eine durchgezogene Linie darf man nicht überfahren und nicht befahren, deshalb dürfen Sie direkt vor dem Fußgängerüberweg den Fahrstreifen nicht wechseln. Die Antwort lautet: nein.
Eine solche Linie wird vor Fußgängerüberwegen gerade deshalb aufgemalt, damit Fahrer nicht zwischen den Fahrstreifen hin und her springen, an einer Stelle, an der ein Fußgänger hinter einem anderen Auto auf die Fahrbahn treten kann. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass P-2 Fahrstreifen mit derselben Fahrtrichtung trennt und das Überfahren verbietet. Sie wechseln den Fahrstreifen früher, solange die Linie noch unterbrochen ist, oder erst hinter dem Fußgängerüberweg.
Rechtsgrundlage: § 86 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale