Ist das Rückwärtsfahren auf einer Schnellstraße verboten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie im Nebel auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen. Rechts stehen die Zeichen D-3 "Einbahnstraße" und D-7 "Schnellstraße". Das Rückwärtsfahren auf einer Schnellstraße ist verboten. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) nennt ausdrücklich die Orte, an denen man nicht rückwärtsfahren darf: Tunnel, Brücke, Überführung, Autobahn und Schnellstraße. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass das Zeichen D-7 den Anfang oder die Fortsetzung einer Schnellstraße kennzeichnet. Das Verbot ist absolut - es gibt keine Ausnahmen für eine kurze Strecke, für eingeschaltetes Warnblinklicht oder für wenig Verkehr. Bei hohen Geschwindigkeiten kann schon ein kurzes Rückwärtsfahren auf dem Fahrstreifen mit einem Auffahrunfall enden. Wenn Sie die Ausfahrt verpasst haben, fahren Sie weiter bis zur nächsten Anschlussstelle.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 48 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale