Ist bei diesen Straßenbedingungen verboten, das Wendemanöver auf die dargestellte Art und Weise auszuführen?
Richtige Antwort zeigen
Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie bis zum Ende einer Straße neben einer Baustelle; es ist Tag und trocken, außer den rechts geparkten Autos sind keine anderen Fahrzeuge unterwegs, und am Ende der Fahrbahn endet eine doppelte durchgezogene Linie. Sie wenden nach links am Ende der Straße und fahren in die Richtung zurück, aus der Sie gekommen sind. Diese Art zu wenden ist unter diesen Bedingungen nicht verboten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Wenden unter Bedingungen, unter denen es die Sicherheit des Verkehrs gefährden oder den Verkehr behindern könnte, außerdem im Tunnel, auf einer Brücke, auf einer Überführung, in einer Einbahnstraße, auf der Autobahn und auf einer Schnellstraße außerhalb von Kreuzungen. Hier trifft keines dieser Verbote zu: Die Sicht ist gut, die Fahrbahn ist leer, und die doppelte durchgezogene Linie, die man nicht überfahren darf, endet vor der Stelle des Manövers. Beim Wenden schalten Sie den linken Blinker ein, vergewissern sich, dass von keiner Seite jemand kommt, und führen das Manöver flüssig aus, ohne quer auf der Fahrbahn stehen zu bleiben.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 6 Nr. 1 und 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale