Dürfen Sie an der nächsten Kreuzung wenden?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße durch eine Wohnsiedlung mit Einfamilienhäusern, und rechts steht das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten". An der nächsten Kreuzung dürfen Sie nicht wenden. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-21 das Linksabbiegen verbietet und außerdem das Wenden verbietet, und das Verbot gilt an der nächsten Kreuzung. Wenden ist in der Praxis ein Linksabbiegen um 180 Grad, deshalb hat der Gesetzgeber es mit demselben Zeichen erfasst. Umgekehrt funktioniert es nicht: Das Zeichen B-23 "Wenden verboten" verbietet das Linksabbiegen nicht. An dieser Kreuzung dürfen Sie also geradeaus oder nach rechts fahren, und wenden oder links abbiegen erst an der nächsten, wenn dort kein Verbot gilt.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale