Ist das Rückwärtsfahren auf einer Schnellstraße mit einer Fahrbahn verboten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie über eine Anschlussrampe auf eine Straße, an der rechts das Zeichen D-7 "Schnellstraße" steht, und entlang der Fahrbahn verlaufen Schutzplanken. Auf einer Schnellstraße mit einer Fahrbahn ist das Rückwärtsfahren verboten. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Rückwärtsfahren in einem Tunnel, auf einer Brücke, auf einer Überführung, auf einer Autobahn oder auf einer Schnellstraße - ohne Unterschied, ob die Schnellstraße eine oder zwei Fahrbahnen hat. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass das Zeichen D-7 den Anfang oder die Fortsetzung einer Schnellstraße kennzeichnet. Auf einer solchen Straße fahren die Autos bis zu 100 oder 120 km/h, und niemand rechnet mit einem Fahrzeug, das rückwärts fährt. Schon einige Meter rückwärts auf der Anschlussrampe können zu einem Zusammenstoß führen. Wenn Sie die Ausfahrt verpasst haben, fahren Sie weiter bis zur nächsten Anschlussstelle und wenden dort.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 48 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale