Dürfen Sie auf einer Autobahn rückwärtsfahren, wenn Sie die Warnblinkanlage einschalten?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Autobahn, die auf beiden Seiten der Fahrbahn mit Zeichen D-9 gekennzeichnet ist, hinter einem Lkw und nähern sich einer Überführung. Sie dürfen auf der Autobahn nicht rückwärtsfahren, auch nicht nach dem Einschalten des Warnblinklichts. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Rückwärtsfahren auf einer Autobahn und auf einer Schnellstraße sowie in einem Tunnel, auf einer Brücke und auf einer Überführung. Das Warnblinklicht dient dazu, vor einer Gefahr zu warnen, zum Beispiel vor einem liegen gebliebenen Fahrzeug. Es hebt das Verbot aber nicht auf und schützt nicht vor einem Aufprall durch ein Auto, das 140 km/h fährt. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass das Zeichen D-9 den Anfang oder die Fortsetzung einer Autobahn kennzeichnet. Wenn Sie an der Ausfahrt vorbeigefahren sind, fahren Sie bis zur nächsten Anschlussstelle; zehn bis zwanzig zusätzliche Kilometer sind billiger als ein Unfall.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 48 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale