Dürfen Sie an dieser Kreuzung vom linken Fahrstreifen geradeaus fahren?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einen Kreisverkehr zu, der mit den Zeichen A-7 und C-12 gekennzeichnet ist. Auf Ihrer Fahrbahn gibt es zwei Fahrstreifen: Auf dem linken ist ein kombinierter Pfeil geradeaus und nach links aufgemalt, auf dem rechten ein Pfeil nach rechts. An dieser Kreuzung dürfen Sie vom linken Fahrstreifen geradeaus fahren. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass man von einem Fahrstreifen mit Richtungspfeil nur in die Richtung fahren darf, die der Pfeil zeigt, und dass kombinierte Pfeile die Fahrt in alle Richtungen erlauben, die die Pfeile zeigen. Der linke Fahrstreifen hat zwei Pfeilspitzen - geradeaus und nach links -, also dürfen Sie von ihm geradeaus durch den Kreisverkehr fahren. Beim Einfahren in den Kreisverkehr gewähren Sie den Fahrzeugen die Vorfahrt, die schon im Kreisverkehr fahren, denn das Zeichen C-12 zusammen mit A-7 gibt ihnen die Vorfahrt. Vor der Zufahrt lassen Sie die Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg hinübergehen.
Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 und § 36 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale