Łatweprawko
Frage Nr. 6178 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Dürfen Sie an dieser Stelle von dem von Ihnen befahrenen Fahrstreifen auf den linken Streifen wechseln?

Dürfen Sie an dieser Stelle von dem von Ihnen befahrenen Fahrstreifen auf den linken Streifen wechseln?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie in einer Ortschaft auf dem rechten Fahrstreifen einer Straße und nähern sich einer Kreuzung mit Ampeln, an der Rot leuchtet. Die Fahrstreifen in Ihrer Richtung sind an dieser Stelle durch eine unterbrochene Linie getrennt, die erst weiter vorn in eine durchgezogene Linie übergeht, und rechts steht das Zeichen F-10. An dieser Stelle dürfen Sie auf den linken Fahrstreifen wechseln. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die einfache unterbrochene Linie P-1 Fahrstreifen markiert und nicht verbietet, sie zu überfahren. Das Verbot bringt erst die durchgezogene Linie P-2, die näher an der Kreuzung beginnt. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet Sie, beim Fahrstreifenwechsel dem Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren, das auf dem Fahrstreifen fährt, auf den Sie wechseln, und die Absicht rechtzeitig mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anzuzeigen. Wenn Sie links abbiegen wollen, tun Sie es genau hier: Blinker, Spiegel, toter Winkel und ein sanfter Wechsel auf den linken Fahrstreifen, bevor die durchgezogene Linie beginnt.

Rechtsgrundlage: § 86 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 1, 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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