Łatweprawko
Frage Nr. 6180 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Sollen Sie in dieser Situation den von Ihnen befahrenen Fahrstreifen wechseln, wenn Sie nach links abbiegen wollen?

Sollen Sie in dieser Situation den von Ihnen befahrenen Fahrstreifen wechseln, wenn Sie nach links abbiegen wollen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie in der Stadt auf dem rechten Fahrstreifen einer Fahrbahn mit drei Fahrstreifen. Rechts steht das Zeichen F-10 "Fahrtrichtungen auf den Fahrstreifen": vom linken Fahrstreifen ein Pfeil nach links, vom mittleren und vom rechten ein Pfeil geradeaus. Wenn Sie links abbiegen wollen, sind Sie verpflichtet, den Fahrstreifen zu wechseln. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen F-10 neben der Fahrbahn die erlaubten Fahrtrichtungen von den einzelnen Fahrstreifen zeigt. Vom rechten Fahrstreifen darf man nur geradeaus fahren. Wenn Sie links abbiegen wollen, müssen Sie also rechtzeitig über den mittleren auf den linken Fahrstreifen wechseln. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet Sie, beim Fahrstreifenwechsel die Absicht mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anzuzeigen und den Fahrzeugen auf dem Fahrstreifen, auf den Sie wechseln, die Vorfahrt zu gewähren. Das Zeichen F-10 steht früh genug, damit Sie es schaffen - Sie wechseln die Fahrstreifen einzeln und schauen jedes Mal in den Spiegel.

Rechtsgrundlage: § 72 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 1, 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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