Gilt die durch dieses Zeichen eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zur nächsten Kreuzung bzw. Gleisüberschneidung, soweit andere Zeichen es nicht anders anordnen?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf einem Gleisbereich neben der Fahrbahn. Am Gleis steht das Zeichen A-14 "Baustelle", und darunter das Zeichen BT-1 mit der Zahl 10, also eine Begrenzung der Geschwindigkeit der Straßenbahn auf 10 km/h. Diese Begrenzung gilt für den Straßenbahnfahrer bis zur nächsten Kreuzung oder Überschneidung der Gleise, wenn andere Zeichen nichts anderes vorschreiben - die Antwort JA.
Das Zeichen BT-1 verbietet dem Straßenbahnfahrer, die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. Das Verbot gilt ab der Stelle, an der das Zeichen steht, bis zur nächsten Kreuzung (Abzweigung) der Gleise oder bis zum Zeichen BT-2 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung". Hier ergibt sich die Begrenzung aus Arbeiten in der Nähe des Gleises. Sie gilt auch dann, wenn am Gleis keine Arbeiter bei der Arbeit zu sehen sind.
Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 1-2 und § 82 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale