Ist der in diesem Zustand, ohne Aufsicht gelassene landwirtschaftliche Schlepper richtig davor gesichert, dass er von einer unbefugten Person in Gang gesetzt wird?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Auf dem Foto sieht man das Armaturenbrett einer roten landwirtschaftlichen Zugmaschine; im Zündschloss steckt ein Schlüssel mit einem weißen Schlüsselanhänger. Eine so abgestellte Zugmaschine ist nicht dagegen gesichert, dass eine unbefugte Person sie in Gang setzt - die Antwort NEIN.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, das Fahrzeug beim Parken dagegen zu sichern, dass eine unbefugte Person es in Gang setzt, und andere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die nötig sind, um einen Unfall zu vermeiden. Ein Schlüssel im Zündschloss ist eine Einladung für jeden - man muss ihn nur umdrehen. Eine Zugmaschine steht oft auf dem Hof, am Feld oder an der Straße, wo leicht neugierige Kinder oder ein Dieb vorbeikommen, und wenn eine unerfahrene Person sie startet, kann sie mit eingelegtem Gang losfahren oder ein angehobenes Arbeitsgerät absenken und jemanden einklemmen. Bevor Sie weggehen, ziehen Sie den Schlüssel ab, ziehen die Feststellbremse an, senken die Arbeitsgeräte auf den Boden ab und schließen die Kabine ab, wenn es möglich ist. Am Gefälle lassen Sie zusätzlich einen Gang eingelegt oder legen Unterlegkeile unter die Räder.
Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)