Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug auf dem Seitenstreifen anhalten?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie außerhalb der Stadt auf einer Straße durch einen Wald; den rechten Fahrbahnrand markiert eine durchgezogene Randlinie, hinter der ein schmaler Seitenstreifen liegt; direkt an der Linie fahren Radfahrer. Sie dürfen das Fahrzeug nicht auf dem Seitenstreifen anhalten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Anhalten eines Fahrzeugs auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen neben einer durchgezogenen Linie, die den Fahrbahnrand markiert. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Markierung P-7b "durchgezogene Randlinie" den Fahrbahnrand markiert und für den Führer eines Kraftfahrzeugs (pojazd samochodowy) das Verbot bedeutet, auf den Seitenstreifen zu fahren. Ein Auto, das auf einem solchen Seitenstreifen steht, würde die Radfahrer zwingen, auf die Fahrbahn zwischen die Autos auszuweichen. Das Anhalten ist ohnehin nur dort erlaubt, wo das Fahrzeug aus ausreichender Entfernung sichtbar ist und keine Gefahr oder Behinderung des Verkehrs verursacht, und eine Straße durch den Wald mit Radfahrern am Fahrbahnrand garantiert das nicht. Bei einer Panne fahren Sie so weit wie möglich nach rechts, schalten das Warnblinklicht ein und stellen das Warndreieck 30-50 m hinter dem Auto auf; zum geplanten Parken fahren Sie auf einen Waldparkplatz oder in eine Haltebucht (Parkbucht).
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 5, Art. 46 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 86 Abs. 8 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale