Łatweprawko
Frage Nr. 3730 1 Pkt. Grundfrage DD1
Bild zur Frage: Hat man in der dargestellten Situation beim Busparken auf der Fahrbahn das Begrenzungs- oder Standlicht einzuschalten?

Hat man in der dargestellten Situation beim Busparken auf der Fahrbahn das Begrenzungs- oder Standlicht einzuschalten?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto sehen Sie in der Abenddämmerung einen Bus, der am rechten Fahrbahnrand geparkt ist, mit eingeschalteten Rücklichtern. Wenn Sie unter solchen Bedingungen einen Bus auf der Fahrbahn parken, müssen Sie das Standlicht (Positionsleuchten) oder die Parkleuchten einschalten - die Antwort JA.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Führer eines Kraftfahrzeugs im weiteren Sinne (pojazd silnikowy), bei unzureichender Sicht beim Halten, das sich nicht aus der Verkehrslage ergibt, und beim Parken die vorderen und hinteren Positionsleuchten oder die Parkleuchten zu benutzen. Die Abenddämmerung ist genau eine solche unzureichende Sicht, und einen unbeleuchteten Bus auf der Fahrbahn übersieht man leicht - ein Fahrer, der von hinten kommt, sieht ihn erst im letzten Moment. Alle Lichter dürfen Sie nur dann ausschalten, wenn die Stelle so beleuchtet ist, dass das Fahrzeug gut sichtbar ist, oder wenn Sie außerhalb der Fahrbahn und des Seitenstreifens stehen.

Rechtsgrundlage: Art. 52 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Beleuchtung
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