Soll man beim Geradeausfahren die Vorfahrt dem links abbiegenden Motorrad gewähren?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße in einer Wohnsiedlung zwischen Häusern und kommen an eine Kreuzung, an der keine Zeichen die Vorfahrt regeln; aus der Gegenrichtung kommt ein Motorradfahrer, der links abbiegt, quer über Ihre Fahrlinie. Wenn Sie geradeaus fahren, sind Sie nicht verpflichtet, ihm die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer, der links abbiegt, dem Fahrzeug aus der Gegenrichtung, das geradeaus fährt oder rechts abbiegt, die Vorfahrt gewährt. Der Motorradfahrer muss warten, bis Sie vorbeigefahren sind. Die Vorfahrt befreit aber nicht von der Vorsicht - ein Motorrad beschleunigt schnell, deshalb beobachten Sie, ob es in der Mitte der Kreuzung angehalten hat, und sind bereit zu bremsen.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)