Łatweprawko
Frage Nr. 3562 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Sind Sie dazu verpflichtet, dem Kraftradfahrer, der links abbiegt, Vorfahrt zu geben?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video kommen Sie auf einer Straße in einer Wohnsiedlung an eine Kreuzung, vor der rechts das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" steht - Sie fahren also auf einer untergeordneten Straße; Sie wollen geradeaus fahren, und aus der Gegenrichtung kommt auf derselben Straße ein Motorradfahrer, der links abbiegt. Das Zeichen A-7 verpflichtet Sie, den Fahrzeugen von der Querstraße die Vorfahrt zu gewähren, aber zwischen Ihnen und dem Motorradfahrer, der auf derselben Straße fährt, gilt die allgemeine Regel: Wer links abbiegt, gewährt dem Geradeausfahrenden die Vorfahrt. Sie sind nicht verpflichtet, ihm die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, der links abbiegt, dem Fahrzeug aus der Gegenrichtung, das geradeaus fährt oder rechts abbiegt, die Vorfahrt zu gewähren; die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass A-7 vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße warnt. Sie lassen also die Fahrzeuge von der Querstraße vorbei, und der Motorradfahrer wartet auf Sie - trotzdem beobachten Sie ihn, weil Fahrer, die links abbiegen, die Entfernung oft falsch einschätzen.

Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

Themen: Vorfahrt
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