Łatweprawko
Frage Nr. 3557 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Sie planen, links abzubiegen und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor rechts abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Vorfahrtsstraße, die mit dem Zeichen D-1 mit dem Zusatzzeichen T-6a gekennzeichnet ist, auf dem die dicke Linie nach links abbiegt - die Vorfahrtsstraße geht nach links ab. Sie wollen links abbiegen und bleiben dabei auf dieser Straße, und der Fahrer des Fahrzeugs, das aus der Gegenrichtung von der untergeordneten Straße kommt, will rechts abbiegen. Sie sind nicht verpflichtet, ihm die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zusatzzeichen T-6a den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße zeigt, und der Fahrzeugführer auf der untergeordneten Straße gewährt den Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt. Sie fahren beide in dieselbe Straße, also vorsichtig: Sie biegen als Erster ab, schauen aber, ob der andere Fahrer wartet, weil das Rechtsabbiegen für ihn kurz und verlockend ist.

Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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