Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem Kraftradfahrer die Vorfahrt zu geben?
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JA
Erklärung
Sie fahren auf einer Vorfahrtsstraße, die - wie das Zusatzzeichen T-6a unter dem Zeichen D-1 zeigt - an der Kreuzung nach rechts abbiegt. Sie wollen links abbiegen, also von der Vorfahrtsstraße auf eine untergeordnete Straße abfahren. Der Motorradfahrer kommt von rechts auf der Vorfahrtsstraße, deshalb müssen Sie ihm die Vorfahrt gewähren und warten, bis er vorbeigefahren ist.
Ein Fahrzeug, das die Vorfahrtsstraße verlässt, verliert sein Vorrecht gegenüber den Fahrzeugen, die auf dieser Straße weiterfahren. Außerdem kommt der Motorradfahrer von rechts, also verpflichtet Sie auch die allgemeine Regel aus dem Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym), ihm die Vorfahrt zu gewähren. Denken Sie daran, dass ein Motorrad schmal ist und man es leicht unterschätzt - schauen Sie zweimal nach rechts, bevor Sie losfahren.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 2 und § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)