Sollen Sie hier Blinker gebrauchen, wenn Sie die Spur wechseln wollen?
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JA
Erklärung
Sie fahren auf dem rechten Fahrstreifen, auf dem ein großer Vorankündigungspfeil (Einordnungspfeil) nach links markiert ist. Er bedeutet, dass dieser Fahrstreifen endet und Sie auf den benachbarten Fahrstreifen links wechseln müssen. Der Fahrstreifenwechsel ist ein Manöver, das Sie immer mit dem Blinker anzeigen - auch dann, wenn die Markierung ihn erzwingt und nicht Ihre eigene Entscheidung.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, die Absicht, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu wechseln, rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker anzuzeigen und ihn gleich nach dem Manöver auszuschalten. Es gibt keine Ausnahme für Fahrstreifen, die enden. Sie schalten also den linken Blinker ein, gewähren den Fahrzeugen auf dem linken Fahrstreifen die Vorfahrt, zum Beispiel dem silbernen Auto vor Ihnen, und wechseln erst dann den Fahrstreifen.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale