Łatweprawko
Frage Nr. 6264 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Sind Sie in dieser Situation beim Abbiegen nach links verpflichtet, dem geradeaus fahrenden Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video nähern Sie sich einer Kreuzung von Straßen in einer Wohnsiedlung und wollen links abbiegen; aus der Gegenrichtung kommt ein Radfahrer, der geradeaus fährt. Beim Linksabbiegen sind Sie verpflichtet, ihm die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet einen Fahrzeugführer, der links abbiegt, dem Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren, das aus der Gegenrichtung geradeaus fährt oder rechts abbiegt, und ein Fahrrad ist genauso ein Fahrzeug wie ein Auto. Der Radfahrer fährt langsamer und wird leicht unterschätzt, aber die Regel ist dieselbe wie bei einem entgegenkommenden Auto und gilt unabhängig von den Vorfahrtszeichen an der Kreuzung. Sie halten auf der Kreuzung mit eingeschaltetem Blinker an, die Räder geradeaus gerichtet, und biegen erst ab, wenn der Radfahrer vorbeigefahren ist.

Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 sowie Art. 2 Nr. 31 und 47 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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