Sind Sie in der dargestellten Situation immer dazu verpflichtet, anzuhalten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) zwischen Lärmschutzwänden, und vor Ihnen steht quer über die Fahrstreifen ein beschädigtes Auto, neben dem ein Mann steht. In einer solchen Situation sind Sie immer verpflichtet anzuhalten. Die Antwort lautet: ja.
Das beschädigte Auto blockiert beide Fahrstreifen, deshalb kann man nicht sicher daran vorbeifahren (Umfahren), und das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, bei der man vor einem Hindernis anhalten kann, und Handlungen zu vermeiden, die die Sicherheit gefährden. Sie sind nicht am Unfall beteiligt, aber jeder, der eine Person in einem plötzlichen medizinischen Notfall bemerkt, muss die Rettungsdienste benachrichtigen und nach seinen Möglichkeiten Hilfe leisten, und bei unterlassener Hilfeleistung droht eine Strafe. Sie halten in sicherer Entfernung an, schalten das Warnblinklicht ein, stellen das Warndreieck auf und rufen die 112 an.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Art. 4 des Gesetzes über den Staatlichen Rettungsdienst; Art. 162 des Strafgesetzbuches