Dürfen Sie das Fahrzeug auf der Fahrbahn direkt hinter der sichtbaren Kreuzung anhalten?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie in der Stadt auf einer Vorfahrtsstraße. Rechts stehen die Zeichen D-1 und B-21, vor Ihnen liegt eine Kreuzung und direkt dahinter eine Bushaltestelle mit Wartehäuschen. Sie dürfen das Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn direkt hinter dieser Kreuzung anhalten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten auf einer Kreuzung und in einer Entfernung von weniger als 10 m von der Kreuzung - das Verbot gilt auf beiden Seiten der Kreuzung, also auch hinter ihr. Außerdem ist das Halten in einer Entfernung von weniger als 15 m vom Pfosten oder von der Tafel der Haltestelle verboten. Ein Auto, das direkt hinter der Kreuzung steht, verdeckt den Fahrern, die aus der Querstraße herausfahren, die Sicht und zwingt Abbiegende zu plötzlichem Bremsen. Sie halten erst hinter der Haltestelle an, an einer Stelle, an der Sie den Verkehr nicht behindern.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 1 und 9 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)