Welches Schallzeichen dürfen Sie am Kraftfahrzeug benutzen?
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C. Mit einem gleichbleibenden, nicht schrillen Ton.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man aus der Nähe den Hupenknopf an der Lenkradspeiche, gekennzeichnet mit einem Trompetensymbol. Im Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy) dürfen Sie eine Hupe (Schallzeichen) mit gleichbleibendem, nicht schrillem Ton benutzen - die Antwort C. Ein Schallzeichen mit wechselndem Ton (A) ist Einsatzfahrzeugen (mit Blaulicht und Martinshorn) vorbehalten, und ein beliebiger Ton (B) ist nicht erlaubt.
Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge verlangt, dass ein Kraftfahrzeug eine Hupe mit gleichbleibendem und nicht schrillem Ton und mit einem bestimmten Schallpegel hat, gemessen aus einer Entfernung von 3 m. Schallzeichen mit wechselndem Ton, wie bei Krankenwagen und Polizeiautos, sind Einsatzfahrzeugen vorbehalten, damit jeder sie sofort erkennt. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt die Hupe nur, wenn man vor einer Gefahr warnen muss. Es verbietet, die Hupe zu missbrauchen und sie in geschlossenen Ortschaften zu benutzen, es sei denn, eine unmittelbare Gefahr erfordert es. Der Einbau einer "Melodie-Hupe" oder einer Sirene in ein normales Auto ist eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung; Art. 29 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)