Darf man in der dargestellten Situation das Tonsignal benutzen?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt hinter einer langsam fahrenden Arbeitsstraßenbahn mit Kran. Rechts fahren Sie am Zeichen D-6 mit dem Zusatzzeichen T-27 vorbei, das darauf hinweist, dass oft Kinder den Fußgängerüberweg benutzen. Die Hupe (Schallzeichen) zu benutzen, um die Straßenbahn anzutreiben, ist in dieser Situation nicht erlaubt. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt die Hupe nur dann, wenn es notwendig ist, vor einer Gefahr zu warnen, und verbietet sie in geschlossenen Ortschaften, es sei denn, es ist wegen einer unmittelbaren Gefahr notwendig. Ein langsam fahrendes Fahrzeug ist keine Gefahr, und eine Hupe an einem Überweg, den Kinder benutzen, kann nur jemanden erschrecken. Sie halten Abstand und warten auf eine Stelle, an der Sie die Straßenbahn legal rechts überholen können.
Rechtsgrundlage: Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)