Łatweprawko
Frage Nr. 7319 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Teilt dieser Signalgeber mit, dass es beim Linksabbiegen keine Gefahr gibt, mit anderen Verkehrsteilnehmern zu kollidieren?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt auf eine Kreuzung mit einem Fußgängerüberweg zu; die Ampel S-1 am rechten Rand zeigt grünes Licht in Form eines vollen Kreises. Ein solches Signal bedeutet nicht, dass es beim Linksabbiegen keinen Konflikt mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt - eine Fahrt ohne Konflikt garantiert nur der grüne Pfeil der Richtungsampel S-3. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das grüne Signal der Ampel S-1 die Erlaubnis bedeutet, über die Ampel hinaus zu fahren, während das grüne Signal der Richtungsampel S-3 bedeutet, dass es beim Fahren in die angezeigte Richtung keinen Konflikt mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt. Bei allgemeinem Grün gewährt der Linksabbieger den Fahrzeugen aus der Gegenrichtung, die geradeaus oder nach rechts fahren, die Vorfahrt und den Fußgängern auf dem Überweg, den er beim Abbiegen überquert, den Vorrang. Sie fahren in die Kreuzung ein, halten mit geraden Rädern an und biegen erst ab, wenn der Weg frei ist.

Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 1 und § 97 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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