Ist man in der abgebildeten Situation dazu verpflichtet, vor der sichtbaren durhgezogenen Linie das Fahrzeug anzuhalten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto stehen Sie vor einer Kreuzung; links stehen das Zeichen B-20 "STOP" und das Zeichen D-6 "Fußgängerüberweg", und hinter dem Überweg, direkt vor der Fahrbahn der Querstraße, verläuft quer über die Fahrbahn eine durchgezogene Linie - die Haltelinie P-12 (unbedingtes Anhalten). Sie sind verpflichtet, vor dieser Linie anzuhalten. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-20 das Verbot bedeutet, ohne Anhalten vor der Vorfahrtsstraße in die Kreuzung einzufahren, und dass man an der markierten Stelle anhalten soll; das Zeichen P-12 zeigt genau die Stelle zum Anhalten, die zum Zeichen B-20 gehört. Sie halten vollständig an, mit den Rädern vor der Linie, schauen in beide Richtungen und fahren erst los, wenn die Querstraße frei ist.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 2 sowie § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale