Darf man in der abgebildeten Situation auf die Kreuzung einfahren, ohne das Fahrzeug vor der sichtbaren durchgezogenen Linie anzuhalten?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf eine Kreuzung mit dem Zeichen B-20 "STOP" auf der linken Seite und einem Fußgängerüberweg zu; hinter dem Überweg, direkt vor der Querstraße, ist eine durchgezogene Linie markiert - die Haltelinie P-12 (unbedingtes Anhalten). Sie dürfen nicht in die Kreuzung einfahren, ohne vor dieser Linie anzuhalten, auch wenn die Straße frei zu sein scheint. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-20 das Verbot bedeutet, ohne Anhalten vor der Vorfahrtsstraße in die Kreuzung einzufahren, und dass die Linie P-12 die Stelle für dieses Anhalten zeigt. Das Anhalten muss vollständig sein - nur langsamer fahren reicht nicht. Sie halten vor der Linie an, beurteilen den Verkehr auf der Vorfahrtsstraße und fahren erst ein, wenn Sie niemanden behindern.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 2 sowie § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale