Sollen Sie an der markierten Stelle anhalten?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einen Bahnübergang ohne Schranken zu, der mit dem Andreaskreuz G-3 gekennzeichnet ist; davor ist die Wartelinie P-14 (linia warunkowego zatrzymania) markiert; das Zeichen B-20 "STOP" gibt es nicht. An der markierten Stelle halten Sie nur dann an, wenn ein Schienenfahrzeug kommt - nicht jedes Mal. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen G-3 die Stelle zum Anhalten wegen des Verkehrs eines Zuges oder eines anderen Schienenfahrzeugs an einem Bahnübergang ohne Schranken oder Halbschranken festlegt, und die Linie P-14 zeigt die Stelle zum Anhalten vor Straßenbahnübergängen und Bahnübergängen. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, sich vor dem Befahren der Gleise zu vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert. Sie verlangsamen, schauen nach links und nach rechts, und wenn die Gleise frei sind, fahren Sie ohne Anhalten weiter.
Rechtsgrundlage: § 78 Abs. 5 und § 89 Abs. 3 Nr. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)