Łatweprawko
Frage Nr. 2902 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Darf man in der dargestellten Situation in der gezeigten Kreuzung wenden?

Darf man in der dargestellten Situation in der gezeigten Kreuzung wenden?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen auf eine Kreuzung mit einem Fußgängerüberweg zu. Auf diesem Fahrstreifen ist der Richtungspfeil P-8 markiert, der das Geradeausfahren und das Linksabbiegen erlaubt. Links gibt es nur noch die Randlinie und den Seitenstreifen, also ist das der äußerste linke Fahrstreifen. Es gibt kein Zeichen B-23, und der Verkehr wird nicht durch eine Richtungsampel S-3 (mit Pfeilen) geregelt, deshalb dürfen Sie hier wenden. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt: Ein Richtungspfeil, der das Linksabbiegen erlaubt und auf dem äußersten linken Fahrstreifen markiert ist, erlaubt auch das Wenden, es sei denn, das Wenden ist durch das Zeichen B-23 verboten oder der Verkehr wird durch eine Ampel S-3 geregelt. Beim Wenden gewähren Sie den Fahrzeugen aus der Gegenrichtung die Vorfahrt und den Fußgängern auf dem Überweg den Vorrang. Außerdem prüfen Sie, dass Sie genug Platz haben, damit Sie auf der Kreuzung nicht zurücksetzen müssen.

Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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